Inobhutnahme bzw. Notaufnahme

Wenn Jungen in Not schnell und unbürokratisch Hilfe benötigen

Wenn eine Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) die unmittelbare Herausnahme eines Jugendlichen aus dem Lebensort erfordert, bieten wir mit der ION (Inobhutnahme oder Notaufnahme) eine fürsorgliche Leistung an.

Die JUS verfügt über neun Plätze für Jungen im Alter von 13 bis 17 Jahren.
Aufnahmen sind zu jeder Tages- und Nachtzeit über das Jugendamt bzw. dessen Notdienst (KJND) sichergestellt. Jungen können sich in Krisensituationen auch selbst an uns wenden und um Hilfe bitten, die Entscheidung zur Aufnahme erfolgt aber nur durch das Bremer Jugendamt.

Unsere Einrichtung bietet übergangsweise Schutz und Sicherheit:

  • qualifizierte sozialpädagogische Rund-um-die-Uhr-Betreuung
  • Hilfestellung zur Klärung der Lebenssituation
  • Hilfestellung bei der Wahrnehmung des Schulbesuchs.
  • altersgerechte Einzelzimmer und Möglichkeiten zur jugendtypischen Freizeitgestaltung (Tischtennis, Kicker, Playstation, Internet)

Die Rechtsgrundlage: § 42 in Verbindung mit § 34 SGB VIII