Erziehungsbeistandschaften

Weitreichende Unterstützung für junge Straffällige

Dieses ambulante Angebot richtet sich an Kinder- und Jugendliche ab 12 Jahren, die bei der Bewältigung ihrer Alltagssituation Unterstützung benötigen und die bereits strafrechtlich und/oder durch Verhaltensauffälligkeiten in Erscheinung getreten sind. Es wird davon ausgegangen, dass frühzeitige pädagogische Interventionen Veränderungsprozesse positiv beeinflussen können und weiterer Straffälligkeit vorgebeugt werden kann.

Casemanagement, Klient*innen und JUS leiten Erziehungsbeistandschaften gemeinsam ein. Wir unterstützen, akute Problemlagen zu bewältigen, Perspektiven zu entwickeln und aktiv Ziele zu erarbeiten.

Für unseren Arbeitsschwerpunkt in den Erziehungsbeistandschaften stehen spezielle Angebote bereit, die auf eben diese Klientel zugeschnitten sind und die auf unseren Erfahrungswerten aus der langjährigen Arbeit mit delinquenten Jugendlichen basieren.
So können u.a. Themen wie Gewalt, Aggression, Straffälligkeit, Gruppenzwang, Vermittlung von Sozialkompetenzen oder Selbstbewusstsein/Selbstbehauptung fachgerecht bearbeitet werden. Außerdem sollen konstruktive Verhaltensweisen gestärkt und für die Jugendlichen positiv erlebbar werden.

Die Auseinandersetzung mit den Zielen der Erziehungsbeistandschaft wird auch durch den Einsatz von erlebnis- und freizeitpädagogischen Einheiten, sowie dem Einbezug des sozialen Umfelds unterstützt.

Rechtliche Grundlagen: §§27,30 (41) SGB VIII